Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Linus Rohr, Norvayn – Software und KI-Dienstleistungen (nachfolgend „Norvayn“), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) über den KI-Telefonassistenten, den Online-Terminkalender und das Kundenportal (zusammen „Dienst“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Friseursalons. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Norvayn ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Einzelvereinbarungen im Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Seiten oder durch die Bestätigung eines Angebots in Textform zustande. Angaben auf der Website sind kein bindendes Angebot.
§ 3 Leistungen
(1) Norvayn stellt einen KI-gestützten Telefonassistenten bereit, der Anrufe für den Kunden annimmt, Auskünfte aus den hinterlegten Salondaten gibt, Termine im Online-Kalender bucht und absagt und Anrufe in festgelegten Fällen an den Kunden weiterleitet. Dazu gehören ein Online-Kalender und ein Portal mit persönlichen Zugängen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Norvayn richtet den Dienst anhand der Angaben des Kunden ein (Öffnungszeiten, Behandlungen, Preise, Team, Regeln).
(3) Der Assistent arbeitet mit künstlicher Intelligenz. Er gibt nur die hinterlegten Informationen wieder, kann aber Anrufende falsch verstehen oder sich im Einzelfall irren. Eine fehlerfreie Funktion in jedem Gespräch wird nicht geschuldet. Der Kunde sieht alle gebuchten Termine im Kalender und kann sie jederzeit prüfen, ändern oder absagen.
(4) Norvayn bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb der Öffnungszeiten durchgeführt. Ausfälle bei Drittanbietern (z. B. Telefonnetz, Sprachdienst, Rechenzentrum) liegen außerhalb des Einflussbereichs von Norvayn.
(5) Norvayn darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert vollständige und richtige Salondaten und teilt Änderungen (z. B. Öffnungszeiten, Preise, Urlaube, Personal) rechtzeitig mit oder pflegt sie selbst im Portal.
(2) Der Kunde richtet die Rufumleitung auf die von Norvayn bereitgestellte Nummer selbst bei seinem Telefonanbieter ein.
(3) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert Norvayn unverzüglich, wenn Unbefugte Zugang erlangt haben könnten.
(4) Der Kunde informiert seine Kundschaft in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz des Assistenten. Norvayn stellt dafür Hinweise für Anrufende bereit.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise. Norvayn ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(2) Monatliche Pauschalen werden zu Beginn des Monats, nutzungsabhängige Entgelte (z. B. zusätzliche Gesprächsminuten) nach Ablauf des Monats abgerechnet. Maßgeblich für die Minuten ist die Gesprächsdauer laut den Aufzeichnungen des Sprachdienstes, auf volle Minuten aufgerundet je Gespräch.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(4) Norvayn kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen zum Monatsende ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung herausgegeben und gelöscht.
§ 7 Haftung
(1) Norvayn haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Norvayn nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der Entgelte der letzten zwölf Monate.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangene Umsätze durch nicht angenommene, falsch verstandene oder falsch gebuchte Anrufe, soweit kein Fall von Absatz 1 vorliegt.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Norvayn verarbeitet personenbezogene Daten der Kundschaft des Kunden ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags ist.
(2) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von Norvayn.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.